Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
UnderCover Media - Christof Schönberg - Solmsstr. 24 - 10961 Berlin
für Verträge mit Verbrauchern (B2C)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma UnderCover Media, Inhaber: Christof Schönberg, Solmsstraße 24, 10961 Berlin (im Folgenden: Wir/uns“ oder „UCM“) und unseren Kunden (im Folgenden auch: „Sie/Ihnen“), sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (B2C), über Aufträge zur Ton- und Datenvervielfältigung, Sprachaufnahmen, Erwerb von Lizenzen, Handel und sonstige Dienstleistungen.

1.2 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sollten Sie Rechtsgeschäfte mit uns nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer tätigen, gelten für Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge zwischen Unternehmern (B2B).

1.3 Für alle Bestellungen von Kunden im OnlineShop der Firma UnderCover Media, Inh. Christof Schönberg, Solmsstraße 24, 10961 Berlin im Onlineshop undercovermedia.net (nachfolgend „UnderCover Media“) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UnderCover Media für den Onlineshop undercovermedia.net.

1.4 Für die Geschäftsbeziehung zwischen UCM und Verbraucher-Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt UCM nicht an, es sei denn, UCM hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluss / Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe verbindlicher Bestellungen durch unsere Kunden. Bestellungen und Vereinbarungen (inkl. Nebenabreden) werden erst nach unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung verbindlich angenommen.

2.2 Maßgeblich für die Kosten sind die am Liefertag allgemein gültigen Preise und Rabatte gemäß der zum Liefertag aktuellen Preisliste von UCM. Die jeweils aktuellen Preise können auf Anfrage von UCM mitgeteilt werden. Die Preise verstehen sich in Euro (€) einschließlich Verpackungskosten aber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versandkosten und erforderlicher Beiträge, Gebühren, Tantiemen an Verwertungsgesellschaften, insbesondere GEMA, GVL, VG-Wort, etc. Tatsächlich entstehende Transportkosten sind vom Kunden zu tragen.

2.3

a) Für die Herstellung und Lieferung von CD/MC/DVD und anderen Ton- bzw. Bildtonträger-Produktionen sowie für die Herstellung von Sprachaufnahmen, den Erwerb von Lizenzen, sonstige Handelsgeschäfte und Dienstleistungen gilt folgende Zahlungsbedingung: 50 % Vorauskasse bei Auftragserteilung und 50 % Restzahlung bei Auslieferung.

b) Für die Lieferung von Tonträgerzubehör gilt folgende Zahlungsbedingung: Sofortige Barzahlung oder Vorkasse (z. B. per Überweisung). Die Waren werden erst nach Eingang des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Sofern der Kunde es wünscht, können Waren auch per Nachnahme versendet werden.

2.4 Die Bezahlung durch den Kunden kann durch Vorkasse, Nachnahme und Barzahlung bei Selbstabholung in unseren Geschäftsräumen erfolgen.

Vorkasse-Zahlung:

Vorkasse-Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung. Bei Bestellung per Vorkasse erhalten Sie mit der Bestellbestätigung eine Mitteilung mit Angabe unserer Bankverbindung und der Ihrer Bestellung zugeordneten Auftragsnummer. Diese Auftragsnummer geben Sie bitte zusammen mit Ihrem Vor-/Nachnamen als Verwendungszweck bei der Überweisung an. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass je nach Wochentag und Geschwindigkeit der jeweiligen Bank ein Zahlungseingang 1 bis 5 Tage dauern kann. Ihre Bestellung kann erst nach erfolgtem Zahlungseingang bearbeitet werden.

Nachnahme-Zahlung:

Bei Zahlung per Nachnahme werden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 4,29 EUR zuzüglich eines Übermittlungsentgelts von 2,00 EUR (insgesamt also 6,29 EUR) fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt. Das Übermittlungsentgelt wird nicht in unserer Rechnung an Sie aufgeführt. Nachnahme-Zahlungen erfolgen bar an den Paketboten. (Bitte achten Sie darauf den Betrag möglichst passend bereit zu legen, da die Paketboten häufig über kein Wechselgeld verfügen!).

Barzahlung:

Ware kann persönlich zu unseren Geschäftszeiten direkt in der Solmsstr. 24, 10961 Berlin abgeholt werden. Hierbei kann die Ware dann bar bezahlt werden. Wir bitten ggf. vorher per Mail oder telefonisch den Warenbestand abzufragen und zu reservieren. Eine Terminvereinbarung ist ebenfalls sinnvoll, da wir als kleines Unternehmen nicht zwingend zu den Geschäftszeiten vor Ort sind. Bei einer Abholung ist nur Barzahlung (oder auf Rechnung siehe unten) möglich, Kartenzahlung ist nicht möglich.

Rechnung:

Kunden die bereits fünfmal bestellt haben, können die Bezahlart auf Rechnung umstellen lassen. Dies bitte per Mail anfragen oder telefonisch umstellen lassen. Wir behalten uns vor, diese Umstellung jederzeit rückgängig zu machen, sofern es bei der Bezahlung zu Unregelmäßigkeiten kommen sollte.

2.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

2.6 Vertragssprache ist deutsch.

2.7 Ihr Vertragspartner ist: UnderCover Media, Inhaber: Christof Schönberg, Solmsstraße 24, 10961 Berlin, Deutschland.

3. Lieferbedingungen

3.1 Bestellte Waren sind in den Geschäftsräumen von UCM abzuholen. Eine Versendung erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung und vollständiger Vorkasse entsprechend der aktuellen Preisliste. 

3.2 Bei Versendungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei UCM. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des AG, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung, technischer Mängel oder unverlangt zugesandter Ware beruht.

3.3 UCM schaltet für die Lieferung der Ware ein Frachtunternehmen (z. B. DHL) ein. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz im Verhältnis zum Kunden UCM, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet.

3.4 Damit UCM eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen von uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung durch das Transportunternehmen beim Kunden angezeigt werden, da andernfalls zu Lasten von UCM vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. UCM ist daher in diesem Zusammenhang auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Äußerlich erkennbare Transportschäden: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Sie, das Paket bei Lieferung zu öffnen und auf Transportschäden zu untersuchen. Ist ein Transportschaden jedoch vernünftigerweise wahrscheinlich, z. B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der „Schüttelprobe“ klirrt, haben Sie das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Diese Prüfpflicht beschränkt sich jedoch nur auf die Prüfung der Ware auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden, z. B. darauf ob die Ware zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser dem Paketboten anzuzeigen und vom Paketboten bestätigen zu lassen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter +49 (30) 612 02 608 oder per E-Mail unter shop@undercovermedia.net von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden: Damit wir unsere Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren können, bitten wir Sie, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung auszupacken. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter +49 (30) 612 02 608 oder per E-Mail unter shop@undercovermedia.net von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden werden durch die vorstehenden Regelungen selbstverständlich nicht berührt.

4. Nutzungsrechte

4.1 UCM räumt dem Kunden einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrechte an den von UCM im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Werke, verwandten Schutzrechen und/oder sonstigem geistigen Eigentum in dem Umfang ein, in dem dies erforderlich ist, um die Zwecke des Vertrages zu erreichen und eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten. Die Einräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie der vorbehaltlosen Abnahme der beauftragten Leistung. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung sind etwaige Rechtseinräumungen abgegolten. Produktionen zur Einspielung in Telefonanlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von UCM nur für eine TK-Anlage bzw. einen Standort und nicht in Kombination mit anderen TK-Anlagen genutzt werden. Bei unerlaubter Mehrnutzung ist UCM berechtigt, dem Kunden die Mehrnutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

4.2 UCM hat das ausschließliche Recht, von UCM entwickeltes geistiges Eigentum weltweit im eigenen Namen patent-, gebrauchsmuster- oder designrechtlich und – sofern möglich – urheberrechtlich anzumelden und so entstandene Rechte zu nutzen. Entsprechendes gilt in Bezug auf Marken-, Kennzeichen- und/oder Namensrechte.

4.3 An Ideen, Arbeiten, Vorlagen, Entwürfen, Präsentationsbeispielen etc., die im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kunden bekannt werden und die nicht dem letztlich abgenommenen Leistungsergebnis entsprechen, erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte.

4.4 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche Werke und sonstige Materialien, die er UCM zur Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind und durch die Vervielfältigung oder sonstige auftragsgegenständlichen Nutzungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt UCM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte wegen der unberechtigten Nutzung von Werken oder sonstigen Materialien geltend machen, wenn diese Werke oder sonstige Materialien UCM vom Kunden zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt wurden.

5. Haftung

5.1 UCM haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von UCM oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.2 Im Übrigen ist die Haftung von UCM für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von UCM übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

  1. a) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet UCM nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  2. b) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet UCM nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5.3 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von UCM. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe von Originaltonträgern, -datenträgern oder -materialien eine Sicherungskopie anzufertigen und aufzubewahren. Bei Verletzung vorgenannter Obliegenheit durch den Kunden haftet UCM bei Schäden an den ihm überlassenen Originalen nur mit dem reinen Materialwert.

5.5 Für den Inhalt der Ton- bzw. Bildtonträger, Datenträger, Druckerzeugnisse sowie sonstigen Materialien und eventuell daraus resultierender Rechtsverletzungen (insbesondere bei Verstößen gegen das Urheberrecht, Markenrechte oder sonstige immateriellen Schutzrechte) sowie auch für die evtl. lizenzrechtlich erforderliche Aufbringung von Markensignets (z. B. von Softwareherstellern) ist der Kunde allein verantwortlich, soweit die Inhalte von ihm zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat UCM von den sich daraus ergebenden Ansprüchen freizustellen und insbesondere die erforderlichen Kosten der Rechtswahrnehmung zu erstatten. Wird die Beschaffung der Rechte ausdrücklich beauftragt, sind die Beschaffung der Rechte gesondert zu vergüten und die Kosten vom Kunden zu tragen.

5.6 Für den Fall, dass UCM ein vorstehend unter 5.5 genannter Rechtsverstoß bekannt wird oder begründete Zweifel an dem Bestand der Rechte vorliegen, ist UCM berechtigt, die Durchführung des Vertrages solange zu hemmen, bis eine rechtsverbindliche Klärung durch den Kunden herbeigeführt und gegenüber UCM angezeigt und nachgewiesen wird. Sollte UCM eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung aus Rechtsgründen nicht möglich sein, insbesondere aufgrund entgegenstehender Rechte Dritter, ist der Kunde verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu übernehmen.

5.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle an die jeweiligen Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG-Wort etc.) abzuführenden Beträge, die für die Herstellung von Vervielfältigungsexemplaren erforderlich und zwingend sind, zu tragen und stellt UCM insoweit von jeder Haftung frei.

6. Eigentumsvorbehalt / Eigentumsverhältnisse

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von UCM.

6.2 Der Kunde bleibt Eigentümer der von ihm angelieferten, für die auftragsgegenständliche Herstellung von Vervielfältigungsexemplaren erforderlichen Materialien (Master, Lithos, Drucksachen, etc.). UCM verpflichtet sich, die ihm überlassenen Materialien sorgfältig zu behandeln. Gleichwohl werden diese Materialien auf Gefahr und Risiko des Kunden eingelagert, soweit dies gesetzlich zulässig ist. UCM hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dabei nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die es in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gehörenden Materialien nach Auftragserledigung auf eigene Kosten zurückzunehmen. Kosten, die UCM dadurch entstehen, dass der Kunde seine Rücknahmepflicht verletzt, hat der Kunde zu tragen, sofern er mit der Abholung und Rücknahme in Verzug ist.

6.3 Sofern uns der Kunde digitale Daten zur Verfügung stellt, ist er verpflichtet, die Original-Daten selbst aufzubewahren und uns zur Auftragsdurchführung lediglich Kopien zur Verfügung zu stellen.

6.4 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, beinhalten die von UCM vertraglich geschuldeten und erbrachten Leistungen NICHT die Anfertigung von Sicherungskopien und/oder die Verwahrung, Lagerung, Speicherung oder anderweitige Aufbewahrung der uns übergebenen Daten oder von Belegexemplaren der von uns hergestellten Waren für die Zeit nach Auftragserledigung.

6.5 Überzählige Drucksachen, Tonträger und Verpackungen werden aus Kulanz von UCM bis 18 Monate nach Auftragserledigung kostenlos gelagert, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Erfolgt bis zum Ablauf von 18 Monaten keine Nachbestellung, ist UCM berechtigt, das Material zu vernichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Presswerkes, mit dem UCM bei der Herstellung von Vervielfältigungsexemplaren zusammenarbeitet, die Verwahrung von Unterlagen und Materialien, die vom Kunden geliefert oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, unversichert erfolgt. Zudem ist es dem Presswerk nach diesen AGB vorbehalten, Gegenstände nach dem Ablauf von 24 Monaten zu vernichten, wenn der Kunde die Gegenstände nach Abschluss des Auftrages nicht wieder zurücknimmt. Die Versicherung derartiger Gegenstände auf Risiko des Kunden wird daher empfohlen.

6.6 Alle von UCM oder seinen Zulieferern hergestellten Materialien (z. B. Glasmaster, Druckplatten, Werkzeuge etc.) verbleiben vollständig im Eigentum des Herstellers.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass  keine Gewährleistung übernommen werden kann für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer, ungeeigneter, nachlässiger oder fehlerhafter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürlicher Abnutzung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäßer Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

8. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch UCM gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website unter undercovermedia.de/datenschutz.html finden können.

9. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG), auch wenn der Besteller seinen Wohnsitz im Ausland hat.

 

Stand: Juni 2018